Wir erstellen Ihr Vollgutachten
Wir bringen Ihr Fahrzeug sicher auf die Straße
Ganz gleich, ob Importfahrzeug, Scheunenfund oder individuell getuntes Auto – sie alle haben etwas gemeinsam: Soll ein Fahrzeug in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen werden, benötigt es eine Betriebserlaubnis, die bestätigt, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Wer ungewöhnliche Fahrzeuge, die nicht über eine Typgenehmigung verfügen, erstmalig in Deutschland zulassen möchte, benötigt eine Einzelbetriebserlaubnis, die speziell für das getunte, importierte oder nicht in Serie produzierte Auto gilt.
Die Vollabnahme (nach § 21 StVZO bzw. §13 EG-FGV) ist erforderlich für Fahrzeuge, die nicht über eine nationale deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung verfügen. Wir erstellen Ihr Vollgutachten und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten - damit Sie sicher und gesetzeskonform unterwegs sind.
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Können wir Ihnen helfen? Dann direkt Termin vereinbaren - wir freuen uns auf Sie!